Die Klägerin, geboren am 11.03.1989, lebt bei ihrem Vater und nimmt die Beklagte, ihre Mutter, auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch. Dem liegt folgendes zu Grunde:
Aus der seit Juli 1998 geschiedenen Ehe der Eltern sind drei weitere Kinder hervorgegangen, die alle bei der Beklagten leben: Melanie, die am 07.12.1982 geboren und als Auszubildende wirtschaftlich selbständig ist, Simon, geboren am 04.10.1987, und Daniela, geboren am 11.03.1989.
Die Beklagte, gelernte Friseuse, arbeitet zur Zeit als Verkäuferin im Geringverdienerbereich und erzielt ein Einkommen von monatlich 323,- EURO. Sie lebt mit einem neuen Lebenspartner zusammen, der nach ihren Angaben monatlich 640,- EURO zu den, Kosten der Lebensgemeinschaft beiträgt (Bl. 94).
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