I.
Die Parteien haben am 26.11.1954 geheiratet. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin wurde dem Antragsgegner am 09.01.2004 zugestellt.
In der Zeit vom 01.11.1954 bis 31.12.2003 haben die Parteien Anwartschaften in der gesetzlichen Altersversorgung bei der Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken erworben, die dieser Versorgungsträger für die Antragstellerin mit 690,40 Euro und für den Antragsgegner mit 980,23 Euro mitgeteilt hat.
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