I.
Die Antragstellerin (... Juni 1962) und der Antragsgegner (... Januar 1948) haben am 10. Juni 1994 in B... geheiratet; aus der Verbindung sind die betroffenen Kinder hervorgegangen. Die Eheleute leben seit Juli 2000 voneinander getrennt; beim Amtsgericht Mainz ist das Scheidungsverbundverfahren anhängig - 34 F 47/01 -. Die minderjährigen Kinder leben seither im Haushalt der Mutter; es bestehen regelmäßige Umgangskontakte zum Vater.
Im Juni 1998 hatte die Antragstellerin ein Frauenhaus aufgesucht, war aber kurze Zeit später wieder in das eheliche Anwesen zurückgekehrt. Auf ihren Antrag wurde der Antragstellerin - nach Anhörung des Kreisjugendamtes - mit Beschluss des Amtsgerichts Mainz vom 3. Juli 1998 -
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