OLG Oldenburg - Beschluss vom 16.11.2000
12 UF 134/00
Normen:
BGB § 1684 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 1164

Zur Gestaltung des Umgangsrechts

OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.11.2000 - Aktenzeichen 12 UF 134/00

DRsp Nr. 2002/6280

Zur Gestaltung des Umgangsrechts

1. Gerade bei Kindern im Kindergartenalter ist ein regelmäßiger und periodischer Umgang erforderlich, um die Erziehungskontinuität zu fördern. 2. Eine Praxis, nach der der Umgangsberechtigte kurzfristig bestimmt, wann ein Besuch stattfinden soll, nimmt nicht auf die Bedürfnisse von Kindern Rücksicht, ihrerseits bestimmte Dinge zu planen und vorher zu wissen, wann sie den Elternteil wiedersehen und sich darauf rechtzeitig einzustellen.

Normenkette:

BGB § 1684 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 1164