AG Herne-Wanne, vom 21.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 46/06
Zur Zumutbarkeit eines Unterhaltsschuldners, sich eine höher dotierte Stelle zu suchen
OLG Hamm, Urteil vom 22.02.2007 - Aktenzeichen 3 UF 250/06
DRsp Nr. 2007/22638
Zur Zumutbarkeit eines Unterhaltsschuldners, sich eine höher dotierte Stelle zu suchen
Möchte der Unterhaltsschuldner den Nachweis erbringen, dass er eine besser dotierte Stellung nicht hätte erlangen können, so muss er nachhaltige Bemühungen zur Suche eines besser bezahlten Arbeitsverhältnisses unter Auswertung der Stellenangebote in den gängigen Medien sowie fortlaufend verfasste schriftliche Bewerbungen nachweisen.