OLG Düsseldorf - Urteil vom 28.11.2007
II-8 UF 94/07
Normen:
BGB § 1375 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 1858
OLGReport-Düsseldorf 2008, 776
Vorinstanzen:
AG Rheinberg, vom 21.03.2007

Zurechnung eines Wertpapierdepots zum Endvermögen eines Ehegatten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2007 - Aktenzeichen II-8 UF 94/07

DRsp Nr. 2008/180

Zurechnung eines Wertpapierdepots zum Endvermögen eines Ehegatten

»Zur Zurechnung eines Wertpapierdepots, welches sich mehr als ein Jahr vor dem Stichtag im Vermögen eines Ehegatten befand, zu seinem Endvermögen nach Maßgabe des § 1375 Abs. 2 Nr. 3 BGB

Normenkette:

BGB § 1375 Abs. 2 Nr. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien - seit dem 06.02.1981 verheiratet - sind getrennt lebende Eheleute. Das Scheidungsverfahren ist noch nicht beendet.