Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 26.04.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Meißen vom 23.03.2018 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Dem Antragsgegner wird Verfahrenskostenhilfe für die erste Instanz mit Wirkung ab 18.01.2018 bewilligt.
2. Zur Wahrnehmung seiner Rechte wird ihm Rechtsanwältin xxx, zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts beigeordnet.
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