Die Beschwerde des Jugendamts Kleve gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kleve vom 07.03.2013 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert beträgt 3.000,00 €.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.
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