Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neuss vom 03.09.2013 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung kostenpflichtig zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 3.000 €.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen (§§ 574 Abs. 1 S. 2 ZPO,6 FamFG).
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neuss vom 03.09.2013 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung kostenpflichtig zurückgewiesen.
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