Die Vorlageverfügung vom 08.06.2017 wird abgeändert. Die Beschwerde wird dem hierfür zuständigen Landgericht Limburg an der Lahn zur Entscheidung vorgelegt.
Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Antragstellerin gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung der Antragsfrist nach §
Die Vorlageverfügung ist abzuändern. Die Beschwerde ist dem zuständigen Landgericht Limburg an der Lahn zur Entscheidung vorzulegen.
Zuständig für die Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand in Bezug auf die Antragsfrist des §
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