Die Vorlageverfügung des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahrensburg vom 28.02.2011 wird abgeändert.
Das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahrensburg vom 09.02.2011 wird dem zuständigen Landgericht Lübeck zur Entscheidung vorgelegt.
I. Mit Beschluss vom 9.02.2011 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Ahrensburg die Vergütung der Sachverständigen S. gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 JVEG auf einen Betrag in Höhe von 3.000,- € festgesetzt. Gegen die am 15.02.2011 zugestellte Entscheidung hat die Sachverständige mit Schreiben vom 24.02.2011 Beschwerde eingelegt. Das Amtsgericht hat der Beschwerde mit Beschluss vom 28.02.2011 nicht abgeholfen und dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht das Verfahren zur Entscheidung über die Beschwerde der Sachverständigen vorgelegt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|