AG Schweinfurt, - Vorinstanzaktenzeichen XVI 0009/06
AG Bamberg, - Vorinstanzaktenzeichen 7 AR 0011/07
Zuständigkeitskonzentration für inländische Adoptionsverfahren unter Anwendung ausländischer Sachvorschriften nur bei Verfahren um Minderjährige
OLG München, Beschluss vom 16.03.2007 - Aktenzeichen 31 AR 49/07
DRsp Nr. 2007/6129
Zuständigkeitskonzentration für inländische Adoptionsverfahren unter Anwendung ausländischer Sachvorschriften nur bei Verfahren um Minderjährige
»Die Zuständigkeitskonzentration für inländische Adoptionsverfahren, in denen ausländische Sachvorschriften zur Anwendung kommen, bezieht sich nur auf Verfahren, in denen der Anzunehmende zur Zeit der Annahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.«