Der Antrag der Kindesmutter vom 31. Juli 2007 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend das minderjährige Kind S. B. wird zurückgewiesen.
Die Kindesmutter begehrt die Ersetzung der Zustimmung des Kindesvaters für die Beantragung eines Kinderreisepasses für S..
Der gemäß §§ 621e, 621a ZPO in Verbindung mit § 24 Abs. 3 FGG statthafte Antrag ist unzulässig, weil der Kindesmutter das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Bei der Beantragung eines Kinderausweises handelt es sich um eine Angelegenheit der Alltagssorge i. S. des § 1687 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB. Hierfür hat die Kindesmutter vorliegend die alleinige Entscheidungskompetenz und damit auch das gesetzliche Alleinvertretungsrecht.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|