OLG Brandenburg - Beschluss vom 10.06.2010
9 UF 142/09
Normen:
BGB § 1361b Abs. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 118
Vorinstanzen:
AG Oranienburg, vom 29.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 34 F 164/09

Zuweisung der Ehewohnung an einen der Ehegatten allein

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.06.2010 - Aktenzeichen 9 UF 142/09

DRsp Nr. 2010/10378

Zuweisung der Ehewohnung an einen der Ehegatten allein

Sind Auseinandersetzungen zwischen den in der Ehewohnung getrennt lebenden Ehepartnern eskaliert, so ist die Zuweisung der Wohnung an einen Ehepartner auch dann möglich, wenn die Auseinandersetzungen nicht überwiegend auf das Verhalten des Anderen zurückzuführen sind.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 29. Oktober 2009 - Az. 34 F 164/09 - abgeändert und - im Wege der einstweiligen Anordnung - wie folgt neu gefasst:

Der Antragstellerin wird das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück in S..., ...eck 9, zur alleinigen Nutzung zugewiesen.

Dem Antragsgegner wird verboten, das Grundstück zu betreten.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindliche Schlüssel für die auf dem Grundstück aufstehenden Gebäude an die Antragstellerin herauszugeben.

Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Parteien je zur Hälfte. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.

Eine Erstattung außergerichtlich entstandener Kosten findet nicht statt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.500,00 EUR.

Normenkette:

BGB § 1361b Abs. 1;

Gründe: