AG Duisburg-Hamborn - Urteil vom 20.11.2001 19 F 149/01
Normen:
HausratsVO § 2 § 4 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)396a
FamRZ 2002, 1715
Zuweisung der Ehewohnung im Verfahren nach der Hausratsverordnung im Falle einer Werkswohnung
AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 20.11.2001 - Aktenzeichen 19 F 149/01
DRsp Nr. 2003/16839
Zuweisung der Ehewohnung im Verfahren nach der Hausratsverordnung im Falle einer Werkswohnung
Handelt es sich bei der ehelichen Wohnung, um deren (alleinige) Nutzung die Ehegatten streiten, um eine Werkswohnung, so ist diese im Zweifel dem bisherigen Arbeitnehmer auch nach dessen Eintritt in den Ruhestand zuzuweisen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung kann das Gericht zugunsten des weichenden Ehegatten Ausgleichszahlungen festsetzen.