OLG Düsseldorf - Beschluss vom 18.06.2010
I-3 Wx 79/10
Normen:
ZPO § 740 Abs. 2; Ital. Code Civile Art. 180 Abs. 1/2;

Zwangsvollstreckung in das in Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht von beiden Ehegatten gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.2010 - Aktenzeichen I-3 Wx 79/10

DRsp Nr. 2011/4783

Zwangsvollstreckung in das in Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht von beiden Ehegatten gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut

Auch bei der Errungenschaftsgemeinschaft italienischen Rechts ist die Zwangsvollstreckung in das von beiden Ehegatten gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut nur dann zulässig, wenn beide Ehegatten zur Leistung verurteilt worden sind.

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 2) zurückgewiesen.

Geschäftswert: bis 2.500 €

Normenkette:

ZPO § 740 Abs. 2; Ital. Code Civile Art. 180 Abs. 1/2;

Gründe

I.