9. Entlastung des Rechtsanwalts im Versorgungsausgleich

Autor: Mainz-Kwasniok

Formular V10 beifügen

Im Bearbeitungsverlauf eines unstreitigen Scheidungsverfahrens spart es einige Wochen an Postlaufzeit, wenn das ausgefüllte Formular V10 des Antragstellers dem Antrag beigefügt wird. Man muss nicht darauf warten, dass das Gericht die leeren Formulare schickt.

Praxistipp

Das Formular V10 kann auf den Internetseiten der Justiz www.justiz.de im Bereich "Formulare" als pdf-Datei heruntergeladen werden. Kommunizieren Sie mit Ihrem Mandanten ohnehin per E-Mail, so schicken Sie ihm doch einfach den Link.

Bestenfalls kann der Mandant das Formular auch vom Ehegatten ausfüllen lassen, zusammen mit der Erklärung, dass dieser der Scheidung zustimmen werde. Liegen bei Anhängigkeit beide V10-Formulare vor, kann das Gericht sofort beginnen, die Auskünfte einzuholen.

Seit die aktive beA-Nutzung verpflichtend ist, muss das V10-Formular nicht mehr in vierfacher Ausfertigung an das Gericht übermittelt werden.

Praxistipp

Der Mandant kann auch schon bei Annahme des Mandats aufgefordert werden, sich selbst um seine Kontenklärung zu kümmern, wenn er es mit der Scheidung eilig hat. Dafür gibt es auf der Website der Deutschen Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de eine Anfragemaske.

Textbausteine und Tabellen zum VA

Jede Rechtsanwaltsfachangestellte kann die Auskünfte zum Versorgungsausgleich (VA) selbständig verwalten. Dafür benötigt sie nur: