Einkommensteuer nach Trennung/Scheidung

Autor: Christ

Kommt es zu einer Trennung/Scheidung der Eheleute, hat dies weitreichende steuerliche Folgen. Das Recht zur Zusammenveranlagung entfällt und mithin auch das Recht, sich in die Steuerklassen III/V oder IV/IV mit Faktorverfahren einreihen zu lassen.

Letzte redaktionelle Änderung: 08.11.2023