Autor: Christ |
Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren
Die Eheleute Schneider sind seit dem 15.01.2022 dauernd getrennt. Sie haben zwei gemeinsame minderjährige Kinder, die bei der Mutter leben. Herr Schneider zahlt seit Februar 2022 Ehegattenunterhalt an seine Frau. Im Jahr 2022 zahlte er 30.000 Euro, 2023 werden es 40.000 Euro sein. Die Beiträge zum Basistarif bei der Kranken- und Pflegeversicherung für Frau Schneider betrugen 5.000 Euro im Jahr 2022 und betragen 6.000 Euro im Jahr 2023. Herr Schneider fragt, ob und wenn ja, in welcher Höhe er die Unterhaltszahlungen bei seiner Einkommensteuer geltend machen kann. Frau Schneider hatte 2022 ein eigenes Einkommen i.H.v. 10.000 Euro, 2023 hat sie ein Einkommen i.H.v. 12.000 Euro. Wenn Frau Schneider 2022 die Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte versteuert, erhöht sich ihre Einkommensteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer) um 1.500 Euro, 2023 um 1.800 Euro.
Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren
Zeitpunkt der Eheschließung |
Zeitpunkt der dauernden Trennung |
Gab es Versöhnungsversuche? |
Klärung des Einkommens beider Eheleute |
Höhe des gezahlten Unterhalts |
Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die unterhaltsberechtigte Person |
Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren
1. Steuerlicher Abzug der Unterhaltszahlungen im Kalenderjahr 2022
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