Autor: Mainz-Kwasniok |
Bei jedem Scheidungsantrag, bei dem gemeinschaftliche minderjährige Kinder von der Scheidung betroffen sind, erhält der zuständige Mitarbeiter beim Jugendamt vom Gericht eine Nachricht. Die Jugendämter sind sodann verpflichtet, die Eltern über das Angebot der Trennungs- und Scheidungsberatung zu informieren.
Wird über die gemeinsame Sorge gestritten, muss das Jugendamt den Sachverhalt ermitteln und dem Gericht mitteilen.
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