Autor: Mainz-Kwasniok |
Wenn der begünstigte Partner stirbt, kann in gewissen Konstellationen ein Antrag gestellt werden, die Rentenkürzung rückgängig zu machen.
Es gibt gewisse Möglichkeiten der Totalrevision von Versorgungsausgleichsentscheidungen nach altem Recht (vor 2009).
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