2.1 Vorbemerkung

Autor: Kottke

Wichtige Zäsur für die Bearbeitung eines versorgungausgleichsrechtlichen Mandats war der 01.09.2009, an welchem das neue Gesetz über den Versorgungsausgleich zusammen mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten ist. Die Übergangsvorschriften haben seit dem 31.08.2010 praktisch keine Bedeutung mehr.

Letzte redaktionelle Änderung: 08.11.2023