Hinweis zur Berliner Tabelle

In Abstimmung mit der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags wird mitgeteilt:

Für Unterhaltsansprüche ab 01.01.2008 ist die im Jahre 1991 für den Beitrittsteil des Landes Berlin konzipierte und zuletzt am 01.07.2007 geänderte "Berliner Tabelle als Vortabelle zur Düsseldorfer Tabelle” nicht mehr anzuwenden. Es gilt nunmehr in ganz Deutschland die Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2008) in Verbindung mit den Unterhaltsleitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts. Denn durch das ab 01.01.2008 geltende Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts entfällt für die Unterhaltshöhe die bislang übliche Differenzierung nach dem Wohnsitz des Kindes im alten oder im neuen Bundesgebiet, so dass für die in den neuen Bundesländern oder in den östlichen Bezirken von Berlin lebenden Kinder keine Sonderregelungen mehr zu beachten sind (siehe BT-Drucks. 16/1830, S. 14, 27; BT-Drucks. 16/6980, S. 23).