Belastung des Vermögens durch letztwillige Verfügung
Die Tatsache, daß eine Person letztwillig durch Testament oder durch Erbvertrag bindend über ihren Nachlaß verfügt hat, stellt keine den Wert des Vermögens vermindernde Belastung dar.
Fundstellen
FamRZ 1969, 207
LSK-FamR/Hülsmann, § 1374 BGB LS 1