OLG Karlsruhe - Beschluß vom 12.11.1992
18 WF 72/92
Normen:
HausratsVO § 5 ; ZPO § 114, § 127 ;
Fundstellen:
FamRZ 1993, 820

OLG Karlsruhe - Beschluß vom 12.11.1992 (18 WF 72/92) - DRsp Nr. 1994/11261

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 12.11.1992 - Aktenzeichen 18 WF 72/92

DRsp Nr. 1994/11261

Dem Antrag eines Ehegatten, im Rahmen des § 5 HausratsVO dem anderen Ehegatten die bisher an beide Partner vermietete Ehewohnung gegen dessen Willen zu alleinigen Benutzung zuzuweisen, fehlt in der Regel die für die Erlangung von Prozeßkostenhilfe erforderliche Erfolgsaussicht. Eine andere Beurteilung kann angezeigt sein, wenn nicht der andere Ehegatte sondern der Vermieter eine solche Umgestaltung des Mietvertrages verweigert und der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte an sich das Mietverhältnis fortsetzen will.

Normenkette:

HausratsVO § 5 ; ZPO § 114, § 127 ;
Fundstellen
FamRZ 1993, 820