OLG Karlsruhe - Urteil vom 29.10.1992 (16 UF 65/92) - DRsp Nr. 1994/11265
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.10.1992 - Aktenzeichen 16 UF 65/92
DRsp Nr. 1994/11265
Frage der Wertung als privilegiertes, vom Zugewinnausgleich ausgenommenes Vermögen:
»Hat die Mutter der Ehefrau zum Bau eines Hauses, auf dem ursprünglich beiden Ehegatten gehörenden Grundstück durch Überlassung einer Rentenabfindungszahlung beigetragen, die sie nur nach Übertragung des hälftigen Miteigentums an dem - noch unbebauten - Grundstück von den Eheleuten auf sich erhalten konnte, und gibt sie nach Errichtung des Hauses das hälftige Miteigentum wieder auf, indem sie es mit Einverständnis des Ehemannes - aus steuerlichen Gründen nur - der Ehefrau überträgt, so handelt es sich dabei nicht um eine unentgeltliche Zuwendung i.S. von § 1374 Abs. 2BGB.«