I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und der Beigeladene zu 1 sind Miteigentümer mehrerer Grundstücke, aus denen sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Anläßlich der Scheidung seiner Ehe mit der Beigeladenen zu 2 schloß der Kläger einen zum gerichtlichen Protokoll erklärten Scheidungsfolgenvertrag folgenden Inhalts:
"1. ... Der Zugewinnausgleich über diese Liegenschaften wird zurückgestellt. Wird eine Liegenschaft oder Teile davon veräußert, so erhält die Ehefrau die Hälfte des Erlöses nach Abzug der dann valutierenden Belastungen ...
2. Die Ehefrau erhält eine stille Beteiligung von 25 % der Erträge der ... Liegenschaften."
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