15/4.3.5.6 Sorgerecht

Autor: Grün

Mit rechtskräftiger Feststellung der Nichtvaterschaft entfällt eine etwaige bisherige gemeinsame elterliche Sorge von Mutter und Scheinvater, und zwar gleichgültig, ob diese auf einer bestehenden oder geschiedenen Ehe von Mutter und Scheinvater oder auf Sorgeerklärungen nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB beruhte. Es wächst die alleinige elterliche Sorge für das Kind gem. § 1626a Abs. 3 BGB der Mutter zu.