Eine nach positiver VKH-Entscheidung unverzüglich erfolgte Zustellung des Antrags gilt noch als "demnächst" i.S.v. § 167ZPO bzw. § 270 Abs. 3ZPO a.F. (14 Tage: BGH, NJW 2000, 2282; BGH, NJW 2011, 1227; drei Wochen: OLG München, BRAK-Mitt. 2008, 211).
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