Autor: Weiberg |
Durch das Gesetz zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten vom 15.12.2004 (EG-Prozesskostenhilfegesetz, BGBl I, 3392 mit Wirkung zum 21.12.2004) hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats weitgehende Gesetzesänderungen zur Umsetzung der Richtlinie 2003/8/EG (Richtlinie zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen v. 27.01.2003, ABl EG Nr. L 26, 41, ber. ABl EU Nr. L 32, 15) vorgenommen; rückwirkend zum 30.11.2005 (vgl. Kapitel V Art.
Nach § 1076 ZPO gelten für die grenzüberschreitende PKH innerhalb der EU nach der Richtlinie 2003/8/EG die §§ 114 -127a ZPO, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
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