6/5.3.2 Erläuterungen zum Schriftsatzmuster

Autor: Krüger

Das vorstehende Schriftsatzmuster behandelt beispielhaft einen auf § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB (siehe dazu näher Teil 6/5.4.5.9) gestützten Aufhebungsantrag. Neben den Verfahren nach § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB (Scheinehe) ist dies der in der Praxis wohl häufigste Fall eines Verfahrens auf Eheaufhebung. Die Aufhebung von Scheinehen wird in aller Regel aber nicht von den Beteiligten, sondern von der zuständigen Behörde beantragt.

Die Ausführungen im Antrag zum Verfahrensgegenstand und zur Zuständigkeit entsprechen denen im Scheidungsverfahren. Insbesondere der Sachverhalt zu den materiellen Voraussetzungen des jeweils einschlägigen Aufhebungsgrunds ist konkret vorzutragen und unter Beweis zu stellen. In den Fällen von § 1314 Abs. 2 Nr. 2-4 BGB sind zusätzlich die Ausschlussfristen des § 1317 BGB zu beachten (siehe dazu Teil 6/5.4.4).