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Ausgangsfall
Erwerbseinkommen M
4.000,00 €
Erwerbseinkommen F
1.650,00 €
gemeinsames Haus, angemessener Mietwert des gesamten Hauses monatlich
900,00 €
Aufwendungen (von M bezahlt):
Zins
300,00 €
Tilgung
100,00 €
abziehbare Kosten
175,00 €
Instandhaltung
90,00 €
Nutzung der Wohnung nach der Trennung
aa) Gemeinsame Nutzung
Bei gemeinsamer Nutzung des Hauses durch die Eheleute nach der Trennung ergibt sich Folgendes:
Berechnung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen:
90 % von
3.600,00 €
1.485,00 €
Wohnwert (gemeinsame Nutzung - eheprägend)
abzgl. der von M getragenen Aufwendungen (eheprägend, volle Höhe)
-300,00 €
-100,00 €
-175,00 €
-90,00 €
Gesamteinkommen
5.320,00 €
Bedarf nach Halbteilungsgrundsatz
1/2 davon
2.660,00 €
abzgl. anzurechnendes Erwerbseinkommen F
-1.485,00 €
abzgl. 1/2 der von M getragenen Aufwendungen (Naturalleistungen)
-150,00 €
-50,00 €
-87,50 €
-45,00 €
ungedeckter Bedarf = Unterhaltsanspruch für F
842,50 €
bb) Nutzung durch die Unterhaltsberechtigte