7/3.2.4.5 Berechnungsbeispiele

Autor: Viefhues

Beispiel

Ausgangsfall

Erwerbseinkommen M

 

4.000,00 €

Erwerbseinkommen F

 

1.650,00 €

gemeinsames Haus, angemessener Mietwert des gesamten Hauses monatlich

900,00 €

Aufwendungen (von M bezahlt):

 

 

Zins

 

300,00 €

Tilgung

 

100,00 €

abziehbare Kosten

175,00 €

Instandhaltung

 

 

90,00 €

a)

Nutzung der Wohnung nach der Trennung

aa) Gemeinsame Nutzung

Bei gemeinsamer Nutzung des Hauses durch die Eheleute nach der Trennung ergibt sich Folgendes:

Berechnung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen:

 

Erwerbseinkommen M

 

90 % von

4.000,00 €

3.600,00 €

Erwerbseinkommen F

90 % von

1.650,00 €

1.485,00 €

Wohnwert (gemeinsame Nutzung - eheprägend)

 

900,00 €

abzgl. der von M getragenen Aufwendungen (eheprägend, volle Höhe)

 

 

 Zins

 

 

 

-300,00 €

 

Tilgung

 

 

 

-100,00 €

 abziehbare Kosten

 

 

 

-175,00 €

Instandhaltung

 

 

 

-90,00 €

Gesamteinkommen

 

 

 

5.320,00 €

Bedarf nach Halbteilungsgrundsatz

1/2 davon

 

2.660,00 €

abzgl. anzurechnendes Erwerbseinkommen F

 

-1.485,00 €

abzgl. 1/2 der von M getragenen Aufwendungen (Naturalleistungen)

 

 

Zins

 

 

 

-150,00 €

 

Tilgung

 

 

 

-50,00 €

 

abziehbare Kosten

 

-87,50 €

 

Instandhaltung

 

 

-45,00 €

ungedeckter Bedarf = Unterhaltsanspruch für F

 

842,50 €

bb) Nutzung durch die Unterhaltsberechtigte