8/1.6.1 Namensgebung

Autor: Kohne

Die Namensgebung ist eine Entscheidung der Eltern, die sie im Rahmen ihrer elterlichen Sorge treffen. Es handelt sich um eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung, die gem. § 1627 BGB von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern gemeinsam getroffen werden muss (VG Berlin, Urt. v. 12.10.2011 - 3 K 341.10).