Autor: Kohne |
Die Namensgebung ist eine Entscheidung der Eltern, die sie im Rahmen ihrer elterlichen Sorge treffen. Es handelt sich um eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung, die gem. § 1627 BGB von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern gemeinsam getroffen werden muss (VG Berlin, Urt. v. 12.10.2011 - 3 K 341.10).
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