Autor: Mayer |
Es wird zunächst verwiesen auf die Erläuterungen zur Checkliste Mandantengespräch für die Zeit des Getrenntlebens (§ 1361b BGB; siehe Teil 8/2.1.2.2).
PraxishinweisFrist des § 1568a Abs. 6 BGB, Haftungsfalle! Bei der Durchsetzung von Überlassungsansprüchen bezüglich der Ehewohnung und der Regelung der mietvertraglichen Folgefragen ist unbedingt die Jahresfrist des § 1568a Abs. 6 BGB zu notieren und zu beachten. Zur Reichweite der Frist siehe BGH v. 10.03.2021 - XII ZB 243/20 (FamRZ 2021, 834). |
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