8/2.2.1.2 Verfahrensrechtliche Grundlagen

Autor: Mayer

Das Verfahren in Haushaltssachen ist in den §§ 200 ff. FamFG geregelt.

Haushaltssachen sind zwar Familiensachen (§ 111 Nr. 5 FamFG), jedoch keine Familienstreitsachen (§ 112 FamFG), und daher Amtsverfahren. Weitere Erläuterungen siehe Teil 8/2.2.7.1.

Letzte redaktionelle Änderung: 01.04.2015