Autor: Mayer |
Das Verfahren in Haushaltssachen ist in den §§ 200 ff. FamFG geregelt.
Haushaltssachen sind zwar Familiensachen (§ 111 Nr. 5 FamFG), jedoch keine Familienstreitsachen (§ 112 FamFG), und daher Amtsverfahren. Weitere Erläuterungen siehe Teil 8/2.2.7.1.
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