1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dresden vom 19.03.2009, Az.: 307 F 121/09, aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung des Vermittlungsverfahrens an das Amtsgericht Dresden zurückverwiesen.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
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