Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 26. Januar 2023 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als darin die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schweinfurt vom 1. Dezember 2022 zurückgewiesen wurde.
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Schweinfurt vom 1. Dezember 2022 wie folgt abgeändert:
Auf den Antrag der Antragstellerin wird das Standesamt der Stadt Bad Brückenau angewiesen, die Vaterschaftsanerkennung vom 8. Oktober 2021 zum Geburtseintrag Nr. XXX des Standesamtes Bad Brückenau zu beurkunden.
In allen Instanzen werden Gerichtskosten nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin werden der Staatskasse auferlegt.
Wert: 5.000 €
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