Der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover sowie die Vorlageverfügung vom 4. Oktober 2023 werden aufgehoben.
Die Sache wird zur ordnungsgemäßen Durchführung des Abhilfeverfahrens an das Amtsgericht zurückverwiesen.
I.
Zu entscheiden ist über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (VKH).
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