1. Auf die Beschwerde des Antragstellers werden der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Singen vom 14.02.2023 und das Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Singen zurückverwiesen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 92.430 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Abweisung seines Scheidungsantrags.
Antragsteller und Antragsgegnerin hatten 2005 geheiratet (I 5).
Nachdem die Antragsgegnerin bereits im Jahre 2019 die Scheidung beantragt hatte (Az.
Die Ehegatten lebten bis Frühjahr 2022 in der Wohnung der Antragsgegnerin zusammen.
1. 2.
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