Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 30. März 2020 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert: 5.000 €
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die in Italien durch übereinstimmende Erklärungen der Ehegatten vor dem Zivilstandsbeamten erfolgte Beendigung der Ehe der Beteiligten zu 3 und 4 ohne weiteres Anerkennungsverfahren im deutschen Eheregister zu beurkunden ist.
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