OLG Bamberg - Beschluß vom 18.11.1994 (Ws 575/94) - DRsp Nr. 1995/5214
OLG Bamberg, Beschluß vom 18.11.1994 - Aktenzeichen Ws 575/94
DRsp Nr. 1995/5214
»Bei sexuellem Mißbrauch von Kindern sind an die Individualisierung und Konkretisierung der Einzelfälle im Anklagesatz (§ 200StPO) umso geringere Anforderungen zu stellen, je jünger das mißbrauchte Kind zur Tatzeit war und je länger die Taten zurückliegen; ebenso bei geistig behinderten Kindern.«