Scheidungsabweisung: Antrag wegen fehlender Scheidungsvoraussetzungen





Amtsgericht
...
- Familiengericht -


Geschäfts-Nr.: ...

 

In der Familiensache


der Frau
... (ggf.: geborene ...), wohnhaft ...

- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...

gegen

Herrn ...  (ggf.: geborener ...), wohnhaft ...,

- Antragsgegner -

Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...

bestelle ich mich unter Vorlage einer auf mich lautenden besonderen Vollmacht i.S.d. §§ 81  ff. ZPO, 114 Abs. 1, Abs. 5 FamFG (Anlage AG 1) zur/zum Verfahrens­bevollmächtigten des Antragsgegners und beantrage,

den Scheidungsantrag vom ... abzuweisen.

(Ggf.:

Es wird weiterhin beantragt,

dem Antragsgegner für dieses Verfahren uneingeschränkt Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der/des Unterzeichnenden zu bewilligen.)

Begründung:

Zur Antragsschrift vom ... wird wie folgt Stellung genommen:

I.

Die Angaben im Scheidungsantrag zu den Generalien treffen zu.

(Alt.: Die Statusangaben der Antragsschrift bedürfen folgender Korrektur/Ergänzung:

...)


II.

Unabhängig hiervon sind die Voraussetzungen der §§ 1565  ff. BGB unter denen eine Scheidung begehrt werden kann, vorliegend überhaupt nicht gegeben.

(1. Alternative: Trennungsjahr noch nicht abgelaufen:

Es ist unzutreffend, dass die Beteiligten seit dem ..., also seit mehr als einem Jahr, voneinander getrennt leben. Vielmehr erfolgte die Trennung erst am ... [ bis heute gar nicht], so dass der Scheidungsantrag bereits aus diesem Grunde zurückzuweisen ist.