Amtsgericht ...
- Familiengericht -
Geschäfts-Nr.:
...
In der Familiensache
der Frau ... (ggf.: geborene ...), wohnhaft ...
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...
gegen
Herrn ... (ggf.: geborener ...), wohnhaft ...,
- Antragsgegner -
Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...
bestelle ich mich unter Vorlage einer auf mich lautenden besonderen Vollmacht i.S.d. §§ 81 ff. ZPO, 114 Abs. 1, Abs. 5 FamFG (Anlage AG 1) zur/zum Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners und beantrage,
den Scheidungsantrag vom ... abzuweisen.
(Ggf.:
Es wird weiterhin beantragt,
dem
Antragsgegner für dieses Verfahren uneingeschränkt Verfahrenskostenhilfe unter
Beiordnung der/des Unterzeichnenden zu bewilligen.)
Begründung:
Zur Antragsschrift vom ... wird wie folgt Stellung genommen:
I.
Die Angaben im Scheidungsantrag zu den Generalien treffen zu.
(Alt.: Die Statusangaben der Antragsschrift bedürfen folgender Korrektur/Ergänzung:
...)
II.
Unabhängig hiervon sind die Voraussetzungen der §§ 1565 ff. BGB unter denen eine Scheidung begehrt werden kann, vorliegend überhaupt nicht gegeben.
(1. Alternative: Trennungsjahr noch nicht abgelaufen:
Es ist unzutreffend, dass die Beteiligten seit dem ..., also seit mehr als einem Jahr, voneinander getrennt leben. Vielmehr erfolgte die Trennung erst am ... [ bis heute gar nicht], so dass der Scheidungsantrag bereits aus diesem Grunde zurückzuweisen ist.
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