Teilungsversteigerung: Einstellungsantrag gem. § 180 Abs. 2 ZVG

An das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - ...

 

In dem Teilungsversteigerungsverfahren

 

... ./. ...

 

wird hierdurch beantragt,

das am ... angeordnete Versteigerungsverfahren einstweilen für die Dauer von sechs Monaten  

einzustellen.

 

Begründung:

Die Parteien konnten sich inzwischen außergerichtlich weitgehend über die Auseinander­setzung der im Miteigentum stehenden Immobilie verständigen. Eine vergleichsweise Regelung scheint kurzfristig möglich zu sein. Es herrschen nur noch geringe Differenzen hinsichtlich der Auszahlungsbeträge, weshalb damit zu rechnen ist, dass die Vergleichs­verhandlungen in Kürze zu einem positiven Ergebnis führen werden.

Sobald diese Verhandlungen abgeschlossen sind, kann der Antragsgegner eine Finanzierung abschließen. Seine dazu geführten Verhandlungen mit einem Kreditinstitut sind ebenfalls bereits weit fortgeschritten.

Es ist auch damit zu rechnen, dass die Antragstellerin im Sechsmonatszeitraum des § 31 Abs. 1 Satz 2 ZVG einen angemessenen Ersatzwohnraum gefunden haben wird. Die Fortsetzung des Verfahrens erscheint daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt obsolet.

 

...Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

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