Teilungsversteigerung: Einstellungsbewilligung gem. §§ 180, 30 ZVG

An das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - ...

 

In dem Teilungsversteigerungsverfahren

 

... ./. ...

 

wird hierdurch die Einstellung des Verfahrens gem. §§ 180, 30 ZVG bewilligt sowie beantragt,

die Versteigerung unmittelbar nach Ablauf von sechs Monaten  

fortzusetzen.

 

Begründung:

Die Parteien versuchen derzeit, eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Das Verfahren soll daher bis auf weiteres nicht betrieben werden.

 

...Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

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