Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mainz vom 31.05.2016 wie folgt geändert:
Die auf den Kostenfestsetzungsantrag der Bevollmächtigten des Antragstellers vom 07.03.2016 festzusetzenden Gebühren werden auf insgesamt 798,49 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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