I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 5. Mai 2023 dahingehend geändert, dass der Unterhalt, den die Antragsgegnerin zum Ersten eines jeden Monats an die Antragsteller zu zahlen hat, festgesetzt wird auf monatlich jeweils 100 € je Antragsteller seit dem 1. September 2022.
Im Übrigen wird die Beschwerde als unzulässig verworfen.
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