Gemeinsame Beratung von Ehegatten zwecks Errichtung eines vorsorgenden Ehevertrages

 

 

Gemeinsame Beratung von Ehegatten zwecks Errichtung eines vorsorgenden Ehevertrages

Die Eheleute ... haben mich, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ... aufgesucht, mit der Bitte, sie aus Anlass der Errichtung eines vorsorgenden Ehevertrags zu beraten, über mögliche Inhalte sowie die erforderliche Form, und die gemeinsamen Vorstellungen in einen entsprechenden Entwurf umzusetzen. Die Eheleute haben den Hinweis zur Kenntnis genommen, dass ich zwar beide Parteien bei der Gestaltung des vorsorgenden Ehevertrags beraten kann, ich jedoch daran gehindert bin, die Interessen nur einer der Parteien wahrzunehmen.

Soweit während der Beratungsgespräche von den Eheleuten gegensätzliche Auffassungen geäußert werden, soll ich als neutraler Berater die Rechtslage im Allgemeinen erläutern und auf eine Einigung hinwirken.

Können sich die Eheleute nicht auf einen der von mir unterbreiteten Lösungsvorschläge intern einigen, endet das erteilte Mandat.

Mein Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

Ich bin nicht berechtigt, zu einem späteren Zeitpunkt die Interessen des einen Ehegatten gegen die des anderen Ehegatten zu vertreten.

Die Eheleute wünschen unter diesen Bedingungen meine Tätigkeit als gemeinsame Beraterin/gemeinsamer Berater.

...