An das
Amtsgericht
‑ Familiengericht ‑
...
Az.: ...
... ./. ...
lege ich gegen den VKH-Ablehnungsbeschluss vom ... sofortige Beschwerde ein und beantrage,
den angefochtenen Beschluss aufzuheben und der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung unter meiner Beiordnung zu bewilligen.
Das Familiengericht hat zu Unrecht die hinreichende Erfolgsaussicht verneint. Denn im Gegensatz zu dem im Beschluss dargestellten Geschehensablauf hat sich tatsächlich folgender Sachverhalt zugetragen:
...
Beweis: ...
Aus diesem Grund ergibt sich bei summarischer Prüfung folgende rechtliche Bewertung:
...
Somit kann die nach § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht in dieser Sache keinesfalls verneint werden.
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