Außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung einer Nutzungsvergütung nach Zustellung des Ehescheidungsantrags

 

Frau

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...  

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Sehr geehrte Frau ...,

 

aus dem Ihnen am ... zugestellten Ehescheidungsantrag ist Ihnen bekannt, dass ich Ihren Ehemann vertrete. Dieser hat mich nunmehr in folgender weiterer Angelegenheit beauftragt.

 

Sie nutzen das im Alleineigentum meines Mandanten stehende Einfamilienhaus. Hierfür steht ihm eine monatliche Nutzungsvergütung zu. Diese mache ich hiermit geltend.

 

In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Hinblick auf die Höhe der Nutzungsvergütung der volle Wohnwert der Ehewohnung/des Hauses zugrunde zu legen ist, wenn nicht mehr mit einer Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft gerechnet werden kann. Hiervon ist dann auszugehen, wenn der Ehescheidungsantrag zugestellt ist.

 

Gemessen am Bau- und Erhaltungszustand des Hauses, seiner Lage sowie der Ausstattung wird von einem objektiven Wohn-/Mietwert von ... € auszugehen sein. In dieser Höhe zahlen Sie bitte ab dem ...  

die monatliche Nutzungsvergütung an Ihren Ehemann durch Überweisung auf das Ihnen bekannte Konto.

 

Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, die umlagefähigen Betriebskosten zu tragen. Insoweit haben Sie meinen Mandanten von den Zahlungsansprüchen der jeweiligen Gläubiger (Versorgungsunternehmen etc.) freizuhalten.

 

Mit freundlichem Gruß

... Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

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